ich lade dich zur lets-cml.de Community ein. Wenn du dich über meinen Link registrierst, bekommst du einen Gutschein für eine 10-€-Packung Camel.
Werde jetzt Teil der Community: https://www.lets-cml.de/invite-member/roa5znwyjwn?voucherToken=2Z94l_ge8B
Bis gleich!
Aktionszeitraum: 14. April bis 11. Mai 2025.
Teilnahme nur für volljährige Nutzende von Tabak- und Nikotinprodukten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland nach Erstregistrierung auf der Website lets-cml.de – Home und erfolgreicher Altersverifikation. JTI-Mitarbeitende sowie ihre Angehörigen, Mitarbeitende beteiligter Agenturen sowie Mitarbeitende anderer Unternehmen/Händler aus dem Warenbereich Tabak/E-Zigarette/Tabakerhitzer sind ausgeschlossen.
Die Aktion endet nach 3.000 erfolgreichen Erst-Registrierungen und versandten Gutscheinen, spätestens jedoch mit Ablauf des 11.05.2025. JTI behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit zu pausieren oder beenden zu können.
Bestehende lets-cml.de Community Mitglieder können insgesamt unbegrenzt Freunde einladen, bekommen jedoch maximal für drei geworbene Freunde nach deren erfolgreicher Erstregistrierung im Aktionszeitraum je 200 Coins gutgeschrieben – maximal 600 Coins.
Die ersten drei geworbenen und erfolgreich registrierten Freunde erhalten einen Gutschein für eine 10€ Camel Packung, einzulösen auf der Webseite www.zedaco.de des Tabakfachhändlers Zedaco. Die Zedaco Gutscheine sind bis einschließlich 29. Mai 2025 einzulösen, danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
Nach Einlösung des Vouchers durch das neue Mitglied wird die 10€ Camel Packung innerhalb weniger Tage nach Aktionsteilnahme auf dem Postweg durch den Tabakfachhändler Zedaco an das Mitglied versendet.
Die Teilnahme an der Aktion setzt einen vierwöchigen Bestand des neuen Accounts voraus.
Aus Gründen des Jugendschutzes darf die Ausgabe der Packungen ausschließlich an die volljährige, registrierte Person persönlich erfolgen.
Für die Registrierung auf lets-cml.de gilt die auf dieser Webseite abrufbare Datenschutzerklärung. Die Angabe einer falschen Identität kann die Straftatbestände des Betruges und des Computerbetruges gemäß §§ 263, 263a StGB erfüllen, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.